Allgemeine Geschäftsbedingungen
(kurz AGB/AGB´s)
der Firma
QUADHANDEL-AUSTRIA
Inhaber Dietmar Schmidt
Florianisiedlung 71
A-7083 Purbach
Tel: 0043 676 897370204 (firmeneigener VPN)
§ 1 Gegenstand & Geltungsbereich
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem jeweiligen Besteller.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Die angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung / Rechnung oder der bestellten Ware anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung / Rechnung bzw. Lieferung zustande.
2.3 Erfolgt eine Annahmeverweigerung der Lieferung insbesondere bei Nachnahmelieferungen, ohne dass uns eine eindeutige Stornierung der Bestellung vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, die uns entstandenen Versandkosten und Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen. Eine nachträgliche Korrektur von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen muss von von QUADHANDEL-AUSTRIA anerkannt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Maßgeblich sind die am Bestelltag geltenden Preise. Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackungs- und Versandungskosten ab Lager 7083 Purbach oder Lager 2431 Enzersdorf / Fischa. Die Kosten für Verpackung, Versand (ausschliesslich versichert) werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung des Kaufpreises gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu erfolgen, bzw. bei Selbstabholung in Bar. Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Besteller kommt durch Mahnung des Verkäufer in Verzug. Wenn keine Mahnung des Verkäufers erfolgt, kommt der Besteller mit der Kaufpreiszahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Ware und einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug.
3.3 Gegenüber gewerblichen Bestellern kann ein Fälligkeitszins von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden, wenn der Zahlungseingang mehr als 10 Tage nach Zugang der Rechnung erfolgt. Die Rechnung gilt gegenüber Gewerbetreibenden 4 Tage nach dem Ausstelldatum als zugestellt, wenn der Empfänger nicht konkrete Anhaltspunkte nachweist, dass die Rechnung nicht oder später zugegangen ist.
§ 4 Lieferung
4.1 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht gegeben oder von ihm nicht zu vertreten ist, der Vorrat nicht reicht oder Umstände, wie z.B. Streik oder höhere Gewalt vorliegen, welche die Liefermöglichkeiten erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Der Verkäufer kann nach Maßgabe dieser Ziffer sodann vom Vertrage zurücktreten, wenn der Besteller unverzüglich über die Gründe informiert wird und eventuell erbrachte Gegenleistungen des Bestellers zurückerstattet werden.
4.2 Eine eventuell vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
4.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
4.4 Der Besteller kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Lieferung nach Ablauf der Frist ablehne.
4.5 Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Besteller kann Lieferungsersatz eines durch die Verzögerung entstandenen Schadens verlangen; dieser Anspruch erstreckt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 3 % des vereinbarten Kaufpreises. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens sind ausgeschlossen, wenn die Verzögerung auf leichte Fahrlässigkeit des Verkäufer oder des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
4.6 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Macht der Besteller Ansprüche wie in diesem Abschnitt bezeichnet geltend, sind weiterführende Ansprüche ausgeschlossen.
4.7 Die Ware wird im Kundenauftrag entweder per UPS, Österr. Post oder Spedition versendet.
Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen und so angegeben, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden kann. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug können nur bei grobem Verschulden geltend gemacht werden. Übrige Schadenersatzansprüche oder Verzugsstrafen sind ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand frei erfolgen sollte. Eine Haftung für Transportschäden übernimmt der Lieferer nicht. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird Kosten des Käufers gegen Transportschäden versichert, wenn dies nicht ausdrücklich vom Käufer abgelehnt wird.
Im übrigen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.
Empfänger – Achtung bei Transportschäden !
Die Lieferung reist auf Gefahr des Empfängers.
Für die Erhaltung der Schadenersatzansprüche ist wichtig:
1. a Für die Beschädigung der Verpackung oder des Gerätes sofort von dem Transportführer
auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bestätigen lassen.
b Art der Beschädigung angeben.
2. a Bei einwandfreier Verpackung Gerät umgehend auspacken und auf verdeckte Schäden
prüfen. Die Feststellung von verdeckten Schäden muss innerhalb von 7 Tagen gemeldet
werden.
b Verspätet gemeldete Transportschäden werden von der Versicherung nicht anerkannt.
3. Zur Schadensmeldung bei der Versicherung werden benötigt:
a Original-Frachtbrief und
b Schadenshöhe, wenn bekannt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware Eigentum der Firma QUADHANDEL-AUSTRIA.
5.2 Wird der von QUADHANDEL-AUSTRIA gelieferte Kaufgegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, so ist der von QUADHANDEL-AUSTRIA gelieferte Kaufgegenstand als Hauptsache anzusehen.
5.3 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag fristgerecht nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, von QUADHANDEL-AUSTRIA alle im Rahmen einer Rechtsverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
§ 6 Gewährleistung / Garantie für Ersatzteile und Neufahrzeuge
6.1 QUADHANDEL-AUSTRIA gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
6.2 Die Garantieleistungsfrist beträgt 6 Monate auf Ersatzteile und 24 Monate auf Neufahrzeuge (verlängerbar auf bis zu 60 Monate).
Wettbewerbsfahrzeuge und Artikel / Ersatzteile die in Wettbewerbsfahrzeugen verbaut werden haben eine 3 monatige Herstellergewährleistung.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (inkl. der Garantieleistungsfrist).
Innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist (Garantiezeitraum siehe 6.2) gilt die Vermutung, dass ein auftretender Schaden auf einen bei der Lieferung bereits vorhandenen Mangel zurückgeht. Die Vermutung kann widerlegt werden, z.B. wenn ein Gerät Unfallschäden aufweist oder geöffnet und unfachmännisch umgebaut oder repariert wurde.
Verschleissteile sind von der Gewährleistung bzw. Garantie ausgenommen.
6.4 Keine Gewährleistung / Garantie besteht aufgrund folgender Umstände:
6.4.1 Durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von Außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Durch Unfall im Straßenverkehr durch ein verkehrstypisches Ereignis.
6.4.2 Durch mut- oder böswillige Handlung, Entwendung insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Naturkräften sowie durch Brand oder Explosion.
6.4.3 Durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung sowie Verwendung von minderwertigen Benzin. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der hochwertige am Markt verfügbare Kraftstoff mit midestens 95 Oktan Verwendung findet.
6.4.4 Schäden die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren, als den vom Hersteller festgelegten zulässigen Achs- oder Anhängelast ausgesetzt wurde.
6.4.5 Für die ein Dritter als Hersteller, Lieferant oder aus Reparatur- / Serviceauftrag einzutreten hat.
6.4.6 Die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
6.4.7 Typischer Verschleiß durch erhöhten Offroadeinsatz (zB. Radlager, Kreuzgelenke der Kardanwellen, Achslagerungen, Simmeringe, etc...) wenn zB. durch eindringen von Schlamm, Wasser, Sand etc.... Teile vorzeitig vorzeitig verschlissen sind.
6.4.8 Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung / Nutzung (zB. übermäßige Vollgas- / Volllastfahrten) die vorsätzlich oder auch grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
6.4.9 Schäden an Kfz, die nach ihrer Zulassung als Mietwagen, Selbstfahrer – Mietfahrzeug, Taxi, Fahrschule – PKW, Kurier- oder Auslieferungsfahrzeug eingesetzt werden oder Verwendung für sportliche Zwecke finden. Sowie Fahrzeuge die während der Gewährleistungsdauer mindestens zeitweise zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden sind.
Die Garantie erlischt nicht, wenn das Fahrzeug bei geführten Touren unseres Franchise-Konzeptes unter Aufsicht eines Tourenverantwortlichen ( dies kann der Unternehmer selbst sein oder ein geschulter Mitarbeiter) betrieben werden und dieser die nötige Schonung der Fahrzeuge gewährleistet.
6.4.10 Wenn die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht, bzw. nicht von einem anerkannten Vertragshändler durchgeführt und auf Verlangen durch Originalrechnungsbelege nachgewiesen werden.
6.4.11 Die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind.
6.4.12 Am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen und ein Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde.
6.4.13 Das Fahrzeug von Dritten getunt, bearbeitet oder modifiziert wurde oder ist.
6.4.14 Durch Nichtbeachtung der Hinweise des Gewährleistungs- / Garantiegebers.
6.5 Beanstandungen wegen des Lieferumfangs, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sowie offensichtliche Mängel sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich, per e-mail oder per Fax geltend zu machen.
6.6 Bei berechtigten Beanstandungen wird QUADHANDEL-AUSTRIA Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen, nachbessern oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.
6.7 Im Falle einer Mängelrüge hat der Käufer das entsprechende Gerät mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie der Rechnung an uns zu übermitteln. Bei nicht Post-Versandfähiger Ware wird QUADHANDEL-AUSTRIA den Rücktransport koordinieren.
6.8 Bei Verdacht auf Transportschäden oder auf fehlende Ware ist die Versandpackung zur Ansicht durch QUADHANDEL-AUSTRIA oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Vor Einsendung der bemängelten Ware hat der Käufer auf eigene Kosten eine Datensicherung vorzunehmen. Bei Verdacht auf Transportschäden sind diese sofort dem Transportunternehmen (Fahrer) anzuzeigen, später ist eine Regulierung solcher Schäden in der Regel sonst nicht mehr möglich.
6.9 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, sowie Mängel, die durch Überbeanspruchung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
Ebenso sind Zubehör und Anbauteile die kostenlos zu einem Fahrzeug beigstellt werden, wie zB. Koffer, Boxen, AHK`s, Windschild, Schneeschild, Sitzheizungen, Heizgriffe, Seilwinden, Windenseile, Zusatztanks etc..... aus jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, ebenso Folgeschäden die dadurch entstehen.
Beispiel: Nutzung eines Schneeschildes oder Raupen ohne nachträglich durch eine Fachwerkstätte verbauten Ölkühlers.
Grund: Durch die übermässige Beanspruchung mit Schneeschild oder das Fahren mit Raupen, ist es notwendig zusätzlich einen Ölkühler zu verbauen da sonst die Fliehkraftkupplung, ebenso die Simmeringe und der Dadurch der Varioriemen durch zu heißes Öl beschädigt werden.
6.10 Besonderheiten Neufahrzeuge mit EEC/COC und EU-T5 Straßenzulassung
Alle von QUADHANDEL-AUSTRIA verkauften Fahrzeug mit Straßenzulassung sind vollständig montierten Fahrzeuge.
Fahrzeug wird komplett fertig montiert, dann erfolgen alle Einstellarbeiten, natürlich wird auch ein Auslieferungsservice gemacht, probegefahren und dann steht Ihr QUAD mit österreichischer Zulassung
(eingetragen in die österr. Typenscheindatenbank) zur Abholung oder Auslieferung bereit .
Dies muss unbedingt durch einen ausgewiesenen KFZ-Fachbetrieb erfolgen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass das KfZ den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Strassenverkehrzulassungsverordnung (StVZO) entspricht.
Auslieferung erfolgt ausnahmslos in gedrosselter Version entsprechend dem jeweiligen EEC/COC und EU-T5.
Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Wartungsintervalle hin.
Diese fangen mit der Fahrzeugneuabnahme bei der Endmontage in einer Fachwerkstatt an. Es folgen die 1. Inspektion nach 500km und jede weitere Inspektion entnehmen Sie Ihrem Serviceheft.
QUADHANDEL-AUSTRIA lehnt jegliche Gewährleistung die aus unprofessionellem Zusammenbau bzw. Wartung oder Umbau(Anbau von Teilen und Zubehör des Fahrzeugs oder zu spät erfolgter Wartung resultiert ab.
Hier die gesamten Serviceunterlagen als PDF Datei......
§ 7 Haftung
7.1 Schadenersatzansprüche gegen QUADHANDEL-AUSTRIA bzw. gegen unsere Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten, bei fehlenden zugesicherten Eigenschaften oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Die QUADHANDEL-AUSTRIA übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise manipuliert worden ist.
7.3 Für Schäden jeglicher Art (Sach- Körper- und Vermögensschäden), die durch eine vorsätzlich oder fahrlässig vom Kunden verschuldete Beeinträchtigung der von uns gelieferten Produkte entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
7.4 Ausgeschlossen sind alle sonstigen weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden.
7.5 Jegliche Haftung bzw. Schadensersatz bezogen auf Fahrzeuge aus §6.8 entstanden aus unprofessionellem Zusammenbau bzw. Wartung oder zu spät erfolgter Wartung wird abgelehnt.
§ 8 Widerrufsrecht und Warenrücknahme
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
QUADHANDEL-AUSTRIA
Inhaber Dietmar Schmidt
Florianisiedlung 71
A-7083 Purbach
Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die für den Kunden extra bestellt (zugekauft) wurden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind sowie ferner zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (so z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Bei Bestellungen / Lieferungen von / an Unternehmen (ausgewiesen durch UID-Steuernummer) gibt es kein Widerrufsrecht !!!!
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies außerdem nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher frei von Kosten.
§ 9 Abtretungsverbot
Rechte aus den mit uns getätigten Geschäften, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind nicht übertragbar.
§ 10 Datenschutz
QUADHANDEL-AUSTRIA speichert und verarbeitet die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung anfallenden Kundendaten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch, soweit dies für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Eine Weitergabe erfolgt - abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen - nicht.
§ 11. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit QUADHANDEL-AUSTRIA. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt. Sollten Teile dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so verpflichten sich der Kunde und QUADHANDEL-AUSTRIA, diesen ungültigen Teil durch einen Teil zu ersetzen, der dem ursprünglich Gewollten am nächsten steht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eisenstadt. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Purbach - 01.01.2008